Wir kümmern uns für Sie um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften die beim Import gelten und die u.a. auch der Anbieter einhalten muss. (CE, ROHS, REACH). Wir prüfen auch die Glaubwürdigkeit des Lieferanten, damit Sie Ihre importierten Güter auch in Europa ohne Zwischenfälle vermarkten können.
Die Überprüfung des Anbieters vor Ort ist ein unverzichtbarer Schritt für einen erfolgreichen Handelsimport: Existenz, Glaubwürdigkeit, Exportberechtigungen, Qualitätskontrollen, Auftragslage etc.
Beim Warenimport gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften , Verordnungen und Richtlinien zu beachten.
Zu den gängigen Vorschriften für den Import aus China gehören u.a.:
Das CE-Zeichen:
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder EU-Importeur gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die ROHS Richtlinie:
Die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Sie, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl.: Restriction of (the use of certain) hazardous substances; deutsch: „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“) bezeichnet.
Die REACH Verordnung:
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration,Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Importbereich sind wir mit diesen Vorschriften und vielen anderen vertraut.
Wir kümmern uns um die Einhaltung und Prüfung der gesetzlichen Vorschriften, damit Sie sich voll und ganz dem Verkauf Ihrer importierten Güter widmen können.