Einfuhrzölle & EUSt

Verantwortlich für die Einfuhrzollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer nach Europa ist das importierende Unternehmen bzw. die Person die die Handelsware einführt.

Wir betreuen Sie aber auch in dieser Hinsicht, indem wir Ihnen vorab genau mitteilen welche Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern anfallen werden.

Einfuhrzollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer bei Importen aus China nach Europa

Verantwortlich für die Einfuhrzollgebühren und die Einfuhrumsatzsteuer nach Europa ist das importierende Unternehmen bzw. die Person die die Handelsware einführt.

Die SOP-Trading (HK) Limited ist ihr Ansprechpartner für die gesamte Abwicklung aller Ihrer Einkäufe, d.h. alles aus einer Hand.  Zölle, Abgaben und Steuern werden, von der entsprechenden inländischen Behörde,  direkt an Sie in Rechnung gestellt.

Auch in dieser Hinsicht betreuen wir Sie, indem wir Ihnen eine Vorkalkulation aller anfallenden Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern vorlegen.

Die Abgaben werden bestimmt durch:

Zollgebühren

  • Die Warentarif Nummer
  • Warenwert einschließlich der Transportkosten
  • Herkunftsland
Einfuhrumsatzsteuer
  • Die Einfuhrumsatzsteuer ist je nach Land unterschiedlich. Für die Einfuhr in Deutschland beträgt diese 19%, Stand 05/2012.
  • Die Einfuhrumsatzsteuer ist zum Vorsteuerabzug zugelassen.

Einfuhrzölle und Einfuhrumsatzsteuer werden erst in dem Moment fällig, wenn die importierte Ware europäischen Boden erreicht.

Auch hier ist eine Kontrolle nötig!

Manch chinesischer Hersteller trägt bewusst einen niedrigen Warenwert in die Exportpapiere ein um die Zollgebühr niedriger zu halten. Dies führt jedoch oft dazu, dass die Fracht länger beim Zoll liegen bleibt und die Angaben nachträglich noch korrigiert werden müssen!

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